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AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 24.08.2015
Sehr geehrte Kunden,
wir möchten Sie gerne vor einem Abschluss des Reise / Beförderungsvertrages auf unsere Geschäftsbedingungen hinweisen und Ihnen die Möglichkeit geben, von deren Inhalt Kenntnis zu nehmen. Bitte lesen Sie diese aufmerksam durch.
Beim Zustandekommen des gegenseitigen Vertragsverhältnisses wird die Geltung dieser Geschäftsbedingungen in ihrer jeweiligen Fassung akzeptiert.
Inhalt
Stand: 24.08.2015
Sehr geehrte Kunden,
wir möchten Sie gerne vor einem Abschluss des Reise / Beförderungsvertrages auf unsere Geschäftsbedingungen hinweisen und Ihnen die Möglichkeit geben, von deren Inhalt Kenntnis zu nehmen. Bitte lesen Sie diese aufmerksam durch.
Beim Zustandekommen des gegenseitigen Vertragsverhältnisses wird die Geltung dieser Geschäftsbedingungen in ihrer jeweiligen Fassung akzeptiert.
Inhalt
- Buchung
- Zahlung
- Leistungs- und Preisänderungen
- Reiserücktritt / Reiseabbruch
- Umbuchungen
- Beschränkung der Haftung
- Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
- Gewährleistung und Abhilfe
- Allgemeine Vertragsbestimmungen
- Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
- Gerichtsstand
- Unwirksame Bestimmungen
1. Buchung
1.1 Die Annahme des Leistungsangebotes durch den Kunden erfolgt durch Übermittlung einer schriftlichen oder der Textform entsprechenden Buchungsbestätigung. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn Gebert EventBus GmbH die Bestellung durch eine Auftragsbestätigung angenommen hat. Sämtliche Abreden, Sonderwünsche und Sonderbestellungen bedürfen einer schriftlichen Erfassung.
1.2 Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen.
1.3 Die beiderseitigen Rechte und Pflichten aufgrund des Reise / Beförderungsvertrages ergeben sich aus den zwischen Gebert EventBus GmbH und dem Kunden getroffenen Vereinbarungen, diesen Geschäfts-bedingungen sowie ergänzend aus den gesetzlichen Vorschriften.
2. Zahlung
Für die Leistungserbringung ist der im Reise / Beförderungsvertrag festgesetzter Leistungspreis im Voraus zu entrichten.
2.1 Nach Vertragsabschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 25% des Leistungspreises zur Zahlung fällig. Der Mindestanzahlungswert liegt jedoch bei EUR 100,00.
2.2 Die Restzahlung wird 3 Wochen (21 Tage) vor Leistungsbeginn zur Zahlung fällig.
2.3 Vertragsabschlüsse innerhalb von 3 Wochen (21 Tage) vor Leistungsbeginn verpflichten den Kunden zur unmittelbaren Begleichung des gesamten Leistungspreises.
2.4 Sollte die An- und Restzahlung oder die Gesamtzahlung nicht entsprechend der vereinbarten Zahlungsziele geleistet werden, so sieht sich die Gebert EventBus GmbH berechtigt, Mahngebühren in Rechnung zu stellen oder gar vom Reise / Beförderungsvertrag zurückzutreten.
Bis dahin angefallene Kosten und Aufwendungen werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
3. Leistungs- und Preisänderungen
3.1 Änderungen und Abweichungen einzelner Leistungen vom vereinbarten Inhalt des Reise / Beförderungs-vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, sind uns nur dann gestattet, wenn die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Leistung nicht beein-trächtigen.
3.2 Die Gebert EventBus GmbH ist berechtigt, vier Monate nach Vertragsschluss und bis zu 3 Wochen vor dem vereinbarten Leistungstermin Preiserhöhungen bis zu 5% des Gesamtreisepreises zu verlangen, wenn nachweisbar und erst nach Vertragsabschluss konkret eintretend einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse, Rechnung getragen wird. Auf den genannten Umständen beruhende Preiserhöhungen sind nur insoweit zulässig, wie sich die Erhöhung ausgehend vom Beförderungs-, Abgaben- und Wechselkursanteil konkret berechnet auf den Leistungspreis auswirkt.
3.3 Über eine zulässige Änderung einer wesentlichen Leistung wird dem Kunden unverzüglich nach Kenntnisnahme vom Änderungsgrund Bericht erstattet. In diesem Fall kann der Kunde sich für einen Austritt aus dem Vertrag entscheiden. Der Kunde ist dann verpflichtet seine Entscheidung unverzüglich in Schriftform an die Gebert EventBus GmbH weiterzuleiten.
3.4 Wird der Reise / Beförderungsvertrag durch höhere Gewalt (Krieg, Naturkatastrophen, Streiks und Ähnliches) erschwert, gefährdet oder erheblich beeinträchtigt, so sind beide Vertragsparteien zur Kündigung des Vertrages berechtigt. Die Rechtsfolgen sind dem Gesetz, z. B. § 638 Abs. 3 BGB, zu entnehmen.
4. Reiserücktritt / Reiseabbruch
4.1 Der Kunde kann jederzeit vor Leistungsbeginn von dem Reise / Beförderungsvertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber der Gebert EventBus GmbH unverzüglich in der Schriftform zu erklären.
4.2 Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück, so verliert die Gebert EventBus GmbH den Anspruch auf den vollen Reisepreis. Soweit der Rücktritt nicht von Gebert EventBus GmbH zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, wird eine pauschalisierte Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Leistungs-vorkehrungen und ihre Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Leistungspreis verlangt.
Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der schriftlichen Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet:
4.3 Dem Kunden ist es überlassen, der Gebert EventBus GmbH nachzuweisen, dass überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die geforderte Pauschale.
4.4 Das gesetzliche Recht des Kunden, entsprechend der Bestimmungen des § 651 b BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bestimmungen unberührt.
5. Umbuchungen
5.1 Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen bei Busreisen bezüglich der Fahrstrecke, der Abfahrzeit oder des Reisedatums besteht nicht. Ist eine Umbuchung seitens der Gebert EventBus GmbH darstellbar und wird auf Wunsch des Kunden in Anspruch genommen, kann ein Umbuchungsentgelt von EUR 25,00 € pro Änderung erhoben werden.
5.2 Die Umbuchungswünsche des Kunden, die erhebliche Leistungen der Gebert EventBus GmbH betreffen, müssen unter Umständen neu verhandelt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.
6. Beschränkung der Haftung
Der Kunde ist verpflichtet, die ihm zumutbaren Schritte zu unternehmen, um eventuelle Schäden gering zu halten.
6.1 Die vertragliche Haftung der Gebert EventBus GmbH ist für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den zweifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit für einen dem Kunden entstandenen Schaden die Gebert EventBus GmbH allein wegen eines Verschuldens eines eingesetzten Leistungsträgers verantwortlich ist.
6.2 Die Gebert EventBus GmbH beruft sich auf haftungseinschränkende oder haftungsausschließende gesetzliche Bestimmungen, die im Rahmen der internationalen Übereinkommen getroffen wurden.
6.3 Die Gebert EventBus GmbH haftet nicht für Leistungsstörungen oder Mängel, soweit diese bei Leistungen auftreten, die ausdrücklich als Fremdleistungen in der Leistungsbeschreibung bezeichnet sind. Das gilt insbesondere für Zusatzprogramme im Verlaufe der gesamten Leistung.
6.4 Für alle gegen die Gebert EventBus GmbH gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, wird eine Sachschäden-Haftungsbeschränkung pro Kunde und pro Gesamtleistung auf EUR 4.090,00 festgelegt. Übersteigt der zweifache Leistungspreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des zweifachen Leistungspreises beschränkt.
6.5 Die Entschädigung im Falle einer Beschädigung von Rollstühlen und anderen Mobilitätshilfen oder Hilfsgeräten entspricht stets dem Wiederbeschaffungswert oder den Reparaturkosten der verloren gegangenen oder beschädigten Ausrüstung.
Dem Kunden wird in diesem Zusammenhang im eigenen Interesse der Abschluss einer Reiseunfall- oder Reisegepäckversicherung empfohlen.
6.6 Die Gebert EventBus GmbH leistet keine Schadensersatzansprüche infolge einer Reisebeeinträchtigung durch höhere Gewalt wie Krieg, Naturkatastrophen, Streiks oder verkehrsbehindernde Umstände.
7. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
7.1 Ansprüche wegen mangelhafter Leistung nach den §§ 651 c bis 651 f BGB hat der Kunde innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Leistung gegenüber der Gebert EventBus GmbH in der Schriftform geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend unter der nachstehend angegebenen Anschrift erfolgen:
Gebert EventBus GmbH
Langenkoppel 22
22949 Ammersbek
Nach Ablauf dieser Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn der Kunde die genannte Frist ohne eigenes Verschulden nicht einhalten konnte.
7.2 Eine Abtretung der Ansprüche aus dem Reise / Beförderungsvertrag an einen Dritten ist nicht zulässig.
8. Gewährleistung und Abhilfe
8.1 Sind die Leistungen nicht vertragsgemäß, so kann der Kunde Abhilfe verlangen, sofern die Gebert EventBus GmbH über die aufgetretenen Mängel direkt informiert und zur Beseitigung aufgefordert wurde. Die Abhilfe besteht in der Beseitigung des Leistungsmangels nach § 638 Abs. 3 BGB bzw. einer gleichwertigen Ersatzleistung. Unterlässt der Kunde schuldhaft die Mängelanzeige nach § 651 d Abs. 2 BGB, so stehen ihm keine Ansprüche auf Herabsetzung des Leistungspreises oder Schadensersatzleistungen zu.
8.2 Die notwendigen Kommunikationsdaten wie Telefon-, Notruf- und Telefaxnummern der Gebert EventBus GmbH ergeben sich spätestens aus den Reiseunterlagen. Reiseleiter, Reisebüros, Agenturen und Mitarbeiter von Leistungsträgern sind nicht befugt und von der Gebert EventBus GmbH nicht bevollmächtigt, Mängel zu bestätigen oder etwaige Ansprüche des Kunden anzuerkennen.
8.3 Wird die Leistung durch einen Mangel erheblich beeinträchtigt und die vom Kunden eingeräumte, angemessene Frist zur Mängelbeseitigung läuft ohne Abhilfeleistung ab, dann kann der Kunde auch selbst Abhilfe schaffen und den Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen. Die Fristsetzung ist entbehrlich, wenn die Gebert EventBus GmbH die Abhilfe verweigert, die Abhilfe unmöglich ist oder innerhalb einer nicht zumutbaren Frist verlangt wird.
9. Allgemeine Vertragsbestimmungen / Reiseinformationen
9.1 Die vereinbarte Vertragsleistung umfasst insbesondere:
a) keine Tunnel-, Straßen-, Maut-, Parkgebühren sowie ggf. anfallende Übernachtungskosten für das Fahrpersonal, soweit nicht anders vereinbart.
b) keine Beaufsichtigung der Fahrgäste, insbesondere von Kindern, Jugendlichen und hilfsbedürftigen Personen.
c) keine Beaufsichtigung von Sachen z. B. von Wertsachen, die der Kunde oder einer seiner Fahrgäste im Fahrgastraum des Fahrzeugs zurücklässt.
9.2 Die Mitnahme von Reisegepäck ist auf ein Reisegepäckstück und ein Handgepäckstück pro Fahrgast begrenzt. Die Möglichkeit der Mitnahme von Sondergepäck bedarf einer frühzeitigen Bestätigung seitens Gebert EventBus GmbH.
Musikinstrumente, Fahrräder, Surfbretter, Zelte, Orthopädische Hilfsmitteln zählen nicht zum Sondergepäck und müssen bei der Bestellung / Buchung angemeldet werden.
9.3 Es kommen ausschließlich Vertragspartner zum Einsatz, die über alle gesetzlichen Vorschriften und Bestimmungen zur Personenbeförderung verfügen.
Ein Anspruch auf Beförderung in bestimmten Kraftomnibussen oder durch einen bestimmten Partnerunternehmen besteht nicht. Außer dies ist im Reise / Beförderungsvertrag explizit aufgeführt.
10. Pass-, Visa- und Gesundheitspolizeiliche Formalitäten
10.1 Die Gebert Eventbus GmbH weist auf Pass- und Visumerfordernisse einschließlich der Fristen zur Erlangung dieser Dokumente und gesundheitspolizeiliche Formalitäten hin, die für das jeweilige Reiseland für die Bürger der Europäischen Union ohne Besonderheiten wie Doppelstaatsbürgerschaft gelten.
10.2 Entstehen z. B. infolge fehlender persönlicher Voraussetzungen für die Leistungserbringung Schwierigkeiten, die allein auf das Verhalten des Kunden zurückzuführen sind (z. B. keine Beschaffung des erforderlichen Visums), so kann der Kunde nicht kostenfrei zurücktreten oder einzelne Reiseleistungen folgenlos in Anspruch nehmen.
10.3 Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.
11. Gerichtsstand
11.1 Der Kunde kann die Gebert EventBus GmbH nur an deren Sitz verklagen.
11.2 Für Klagen der Gebert EventBus GmbH gegen den Kunden ist dessen Wohnsitz maßgeblich, sofern es sich nicht um Vollkaufleute oder Personen handelt, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klage-erhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz der Gebert EventBus GmbH maßgeblich.
12. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen begründet nicht die Unwirksamkeit des Reise / Beförderungs- vertrages im Übrigen.
1.1 Die Annahme des Leistungsangebotes durch den Kunden erfolgt durch Übermittlung einer schriftlichen oder der Textform entsprechenden Buchungsbestätigung. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn Gebert EventBus GmbH die Bestellung durch eine Auftragsbestätigung angenommen hat. Sämtliche Abreden, Sonderwünsche und Sonderbestellungen bedürfen einer schriftlichen Erfassung.
1.2 Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen.
1.3 Die beiderseitigen Rechte und Pflichten aufgrund des Reise / Beförderungsvertrages ergeben sich aus den zwischen Gebert EventBus GmbH und dem Kunden getroffenen Vereinbarungen, diesen Geschäfts-bedingungen sowie ergänzend aus den gesetzlichen Vorschriften.
2. Zahlung
Für die Leistungserbringung ist der im Reise / Beförderungsvertrag festgesetzter Leistungspreis im Voraus zu entrichten.
2.1 Nach Vertragsabschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 25% des Leistungspreises zur Zahlung fällig. Der Mindestanzahlungswert liegt jedoch bei EUR 100,00.
2.2 Die Restzahlung wird 3 Wochen (21 Tage) vor Leistungsbeginn zur Zahlung fällig.
2.3 Vertragsabschlüsse innerhalb von 3 Wochen (21 Tage) vor Leistungsbeginn verpflichten den Kunden zur unmittelbaren Begleichung des gesamten Leistungspreises.
2.4 Sollte die An- und Restzahlung oder die Gesamtzahlung nicht entsprechend der vereinbarten Zahlungsziele geleistet werden, so sieht sich die Gebert EventBus GmbH berechtigt, Mahngebühren in Rechnung zu stellen oder gar vom Reise / Beförderungsvertrag zurückzutreten.
Bis dahin angefallene Kosten und Aufwendungen werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
3. Leistungs- und Preisänderungen
3.1 Änderungen und Abweichungen einzelner Leistungen vom vereinbarten Inhalt des Reise / Beförderungs-vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, sind uns nur dann gestattet, wenn die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Leistung nicht beein-trächtigen.
3.2 Die Gebert EventBus GmbH ist berechtigt, vier Monate nach Vertragsschluss und bis zu 3 Wochen vor dem vereinbarten Leistungstermin Preiserhöhungen bis zu 5% des Gesamtreisepreises zu verlangen, wenn nachweisbar und erst nach Vertragsabschluss konkret eintretend einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse, Rechnung getragen wird. Auf den genannten Umständen beruhende Preiserhöhungen sind nur insoweit zulässig, wie sich die Erhöhung ausgehend vom Beförderungs-, Abgaben- und Wechselkursanteil konkret berechnet auf den Leistungspreis auswirkt.
3.3 Über eine zulässige Änderung einer wesentlichen Leistung wird dem Kunden unverzüglich nach Kenntnisnahme vom Änderungsgrund Bericht erstattet. In diesem Fall kann der Kunde sich für einen Austritt aus dem Vertrag entscheiden. Der Kunde ist dann verpflichtet seine Entscheidung unverzüglich in Schriftform an die Gebert EventBus GmbH weiterzuleiten.
3.4 Wird der Reise / Beförderungsvertrag durch höhere Gewalt (Krieg, Naturkatastrophen, Streiks und Ähnliches) erschwert, gefährdet oder erheblich beeinträchtigt, so sind beide Vertragsparteien zur Kündigung des Vertrages berechtigt. Die Rechtsfolgen sind dem Gesetz, z. B. § 638 Abs. 3 BGB, zu entnehmen.
4. Reiserücktritt / Reiseabbruch
4.1 Der Kunde kann jederzeit vor Leistungsbeginn von dem Reise / Beförderungsvertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber der Gebert EventBus GmbH unverzüglich in der Schriftform zu erklären.
4.2 Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück, so verliert die Gebert EventBus GmbH den Anspruch auf den vollen Reisepreis. Soweit der Rücktritt nicht von Gebert EventBus GmbH zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, wird eine pauschalisierte Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Leistungs-vorkehrungen und ihre Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Leistungspreis verlangt.
Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der schriftlichen Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet:
- Vom Zeitpunkt des Abschlusses des Reise / Beförderungsvertrages
bis 25 Werktage vor Leistungsbeginn fallen
⇒ 15 % des gesamten Leistungspreises an. - 24 Werktage bis zu 15 Werktage vor Leistungsbeginn fallen
⇒ 50 % des gesamten Leistungspreises an. - 14 Werktage bis zum 6. Tag vor Leistungsbeginn fallen
⇒ 75 % des gesamten Leistungspreises an. - Ab dem 5. Tag bis zum 2. Tag vor Leistungsbeginn fallen
⇒ 90 % des gesamten Leistungspreises an. - Am Tag der Leistungserbringung fallen
⇒ 100 % des gesamten Leistungspreises an.
4.3 Dem Kunden ist es überlassen, der Gebert EventBus GmbH nachzuweisen, dass überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die geforderte Pauschale.
4.4 Das gesetzliche Recht des Kunden, entsprechend der Bestimmungen des § 651 b BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bestimmungen unberührt.
5. Umbuchungen
5.1 Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen bei Busreisen bezüglich der Fahrstrecke, der Abfahrzeit oder des Reisedatums besteht nicht. Ist eine Umbuchung seitens der Gebert EventBus GmbH darstellbar und wird auf Wunsch des Kunden in Anspruch genommen, kann ein Umbuchungsentgelt von EUR 25,00 € pro Änderung erhoben werden.
5.2 Die Umbuchungswünsche des Kunden, die erhebliche Leistungen der Gebert EventBus GmbH betreffen, müssen unter Umständen neu verhandelt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.
6. Beschränkung der Haftung
Der Kunde ist verpflichtet, die ihm zumutbaren Schritte zu unternehmen, um eventuelle Schäden gering zu halten.
6.1 Die vertragliche Haftung der Gebert EventBus GmbH ist für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den zweifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit für einen dem Kunden entstandenen Schaden die Gebert EventBus GmbH allein wegen eines Verschuldens eines eingesetzten Leistungsträgers verantwortlich ist.
6.2 Die Gebert EventBus GmbH beruft sich auf haftungseinschränkende oder haftungsausschließende gesetzliche Bestimmungen, die im Rahmen der internationalen Übereinkommen getroffen wurden.
6.3 Die Gebert EventBus GmbH haftet nicht für Leistungsstörungen oder Mängel, soweit diese bei Leistungen auftreten, die ausdrücklich als Fremdleistungen in der Leistungsbeschreibung bezeichnet sind. Das gilt insbesondere für Zusatzprogramme im Verlaufe der gesamten Leistung.
6.4 Für alle gegen die Gebert EventBus GmbH gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, wird eine Sachschäden-Haftungsbeschränkung pro Kunde und pro Gesamtleistung auf EUR 4.090,00 festgelegt. Übersteigt der zweifache Leistungspreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des zweifachen Leistungspreises beschränkt.
6.5 Die Entschädigung im Falle einer Beschädigung von Rollstühlen und anderen Mobilitätshilfen oder Hilfsgeräten entspricht stets dem Wiederbeschaffungswert oder den Reparaturkosten der verloren gegangenen oder beschädigten Ausrüstung.
Dem Kunden wird in diesem Zusammenhang im eigenen Interesse der Abschluss einer Reiseunfall- oder Reisegepäckversicherung empfohlen.
6.6 Die Gebert EventBus GmbH leistet keine Schadensersatzansprüche infolge einer Reisebeeinträchtigung durch höhere Gewalt wie Krieg, Naturkatastrophen, Streiks oder verkehrsbehindernde Umstände.
7. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
7.1 Ansprüche wegen mangelhafter Leistung nach den §§ 651 c bis 651 f BGB hat der Kunde innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Leistung gegenüber der Gebert EventBus GmbH in der Schriftform geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend unter der nachstehend angegebenen Anschrift erfolgen:
Gebert EventBus GmbH
Langenkoppel 22
22949 Ammersbek
Nach Ablauf dieser Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn der Kunde die genannte Frist ohne eigenes Verschulden nicht einhalten konnte.
7.2 Eine Abtretung der Ansprüche aus dem Reise / Beförderungsvertrag an einen Dritten ist nicht zulässig.
8. Gewährleistung und Abhilfe
8.1 Sind die Leistungen nicht vertragsgemäß, so kann der Kunde Abhilfe verlangen, sofern die Gebert EventBus GmbH über die aufgetretenen Mängel direkt informiert und zur Beseitigung aufgefordert wurde. Die Abhilfe besteht in der Beseitigung des Leistungsmangels nach § 638 Abs. 3 BGB bzw. einer gleichwertigen Ersatzleistung. Unterlässt der Kunde schuldhaft die Mängelanzeige nach § 651 d Abs. 2 BGB, so stehen ihm keine Ansprüche auf Herabsetzung des Leistungspreises oder Schadensersatzleistungen zu.
8.2 Die notwendigen Kommunikationsdaten wie Telefon-, Notruf- und Telefaxnummern der Gebert EventBus GmbH ergeben sich spätestens aus den Reiseunterlagen. Reiseleiter, Reisebüros, Agenturen und Mitarbeiter von Leistungsträgern sind nicht befugt und von der Gebert EventBus GmbH nicht bevollmächtigt, Mängel zu bestätigen oder etwaige Ansprüche des Kunden anzuerkennen.
8.3 Wird die Leistung durch einen Mangel erheblich beeinträchtigt und die vom Kunden eingeräumte, angemessene Frist zur Mängelbeseitigung läuft ohne Abhilfeleistung ab, dann kann der Kunde auch selbst Abhilfe schaffen und den Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen. Die Fristsetzung ist entbehrlich, wenn die Gebert EventBus GmbH die Abhilfe verweigert, die Abhilfe unmöglich ist oder innerhalb einer nicht zumutbaren Frist verlangt wird.
9. Allgemeine Vertragsbestimmungen / Reiseinformationen
9.1 Die vereinbarte Vertragsleistung umfasst insbesondere:
a) keine Tunnel-, Straßen-, Maut-, Parkgebühren sowie ggf. anfallende Übernachtungskosten für das Fahrpersonal, soweit nicht anders vereinbart.
b) keine Beaufsichtigung der Fahrgäste, insbesondere von Kindern, Jugendlichen und hilfsbedürftigen Personen.
c) keine Beaufsichtigung von Sachen z. B. von Wertsachen, die der Kunde oder einer seiner Fahrgäste im Fahrgastraum des Fahrzeugs zurücklässt.
9.2 Die Mitnahme von Reisegepäck ist auf ein Reisegepäckstück und ein Handgepäckstück pro Fahrgast begrenzt. Die Möglichkeit der Mitnahme von Sondergepäck bedarf einer frühzeitigen Bestätigung seitens Gebert EventBus GmbH.
Musikinstrumente, Fahrräder, Surfbretter, Zelte, Orthopädische Hilfsmitteln zählen nicht zum Sondergepäck und müssen bei der Bestellung / Buchung angemeldet werden.
9.3 Es kommen ausschließlich Vertragspartner zum Einsatz, die über alle gesetzlichen Vorschriften und Bestimmungen zur Personenbeförderung verfügen.
Ein Anspruch auf Beförderung in bestimmten Kraftomnibussen oder durch einen bestimmten Partnerunternehmen besteht nicht. Außer dies ist im Reise / Beförderungsvertrag explizit aufgeführt.
10. Pass-, Visa- und Gesundheitspolizeiliche Formalitäten
10.1 Die Gebert Eventbus GmbH weist auf Pass- und Visumerfordernisse einschließlich der Fristen zur Erlangung dieser Dokumente und gesundheitspolizeiliche Formalitäten hin, die für das jeweilige Reiseland für die Bürger der Europäischen Union ohne Besonderheiten wie Doppelstaatsbürgerschaft gelten.
10.2 Entstehen z. B. infolge fehlender persönlicher Voraussetzungen für die Leistungserbringung Schwierigkeiten, die allein auf das Verhalten des Kunden zurückzuführen sind (z. B. keine Beschaffung des erforderlichen Visums), so kann der Kunde nicht kostenfrei zurücktreten oder einzelne Reiseleistungen folgenlos in Anspruch nehmen.
10.3 Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.
11. Gerichtsstand
11.1 Der Kunde kann die Gebert EventBus GmbH nur an deren Sitz verklagen.
11.2 Für Klagen der Gebert EventBus GmbH gegen den Kunden ist dessen Wohnsitz maßgeblich, sofern es sich nicht um Vollkaufleute oder Personen handelt, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klage-erhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz der Gebert EventBus GmbH maßgeblich.
12. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen begründet nicht die Unwirksamkeit des Reise / Beförderungs- vertrages im Übrigen.
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